BAFA-Änderungen (BEG EM) ab 15.08.2022:
Bisher wurden Luft/Wasser und auch Luft/Luft-Wärmepumpen (Split-Klimaanlagen zum Heizen) mit bis zu 50% der Gesamtinvestitionssumme durch die BAFA gefördert. Die Bundesregierung hat nun neben der Beendigung der Förderung von Gasheizungen auch den individuellen Sanierungsfahrplan (isfp - +5% Förderung) gestrichen.
Die Neuerungen welche Wärmepumpen betreffen sind wie folgt:
1. Die Grundförderung auf Wärmepumpen sinkt nun auf 25% (vorher 35%)
zzgl. 5% Bonus auf Wasser/Erdreich/Abwasser-Wärmepumpen
2. Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10% gewährt.
3. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10% gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Aktuell können BEG EM Anträge noch in einer Übergangsfrist bis zum 14.08.2022 - 24 Uhr zu den alten Bestimmungen gestellt werden, jedoch auf einen Antrag pro Antragsteller begrenzt.
BAFA-Förderung Wärmepumpen - Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) - gültig bis14.08.2022
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert effiziente Wärmepumpen unter bestimmten Voraussetzungen im Altbau mit 35% bzw. 45% (Öl-Austauschprämie) der Investitionssumme.
Sehr viele unserer Kunden scheuen jedoch die Antragsstellung zur Wärmepumpenförderung oder tun sich schwer, diese Förderung zu beantragen.
Gerne führen wir, die Antragsstellung und Abwicklung bei der BAFA für Sie und in Ihrem Namen durch.
Fördervoraussetzungen lt. BAFA
Der Förderantrag muss vor einer Beauftragung bei BAFA gestellt werden!
Voraussetzungen im Gebäudebestand
- Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
- Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen)
- Einhaltung folgender Jahresarbeitszahlen (JAZ):
- Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
- Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude
Mehr Informationen finden Sie beim
BAFA oder unter
"Dokumente"
Folgende Daten/Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt:
- Vollmacht (s. Dokumente oder Mail)
- Adresse Antragsteller
- Adresse Bauvorhaben bzw. Liefer- und Installationsadresse
- Baujahr (Monat/Jahr) des Gebäudes
- Baujahr (Monat/Jahr) der Heizung (Altbau)
- Art der zu ersetzenden Heizung (Altbau, Öl-, Gas- oder Holzheizung)
- Hersteller und Type der neuen Wärmepumpe
- Berechnung der JAZ
- Angebot(e) der Umbaumaßnahmen
Nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen werden noch folgende Unterlagen/Daten benötigt:
- Fachunternehmererklärung zur Wärmepumpe
- Bestätigung des hydr. Abgleiches der Heizungsanlage
- Rechnungen zu den Maßnahmen (Abschlagsrechnungen, Abschlussrechnungen usw.)
- Ihre Bankverbindung auf welche die BAFA die Fördesumme überweisen soll (leider haben wir auf die Bearbeitungszeiten des BAFA keinen Einfluss)
Kosten:
- Für diese Dienstleistung berechnen wir Ihnen einmalig 250,- Euro inkl. MwSt., welche vor Antragstellung zur Zahlung fällig sind.
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine gesonderte E-Mail von uns, mit einer BAFA-Vollmacht, welche Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden sowie noch einigen Fragen zu Ihrem Bauvorhaben. Bitte geben Sie bei einer Bestellung unbedingt eine Telefonnummer für Rückfragen an!
Hinweis:
Bitte beachten Sie, das wir Ihren Förderantrag mit den von Ihnen bereitgestellten Daten, beim BAFA stellen.
Wir übernehmen keine Verantwortung bei falschen Angaben und führen auch keine rechtliche Beratung durch.
Ebenso können wir Ihnen keine Zusage über eine BAFA-Förderung, Förderhöhe oder Bearbeitungszeiten des BAFA geben!
Im Neubau kann eine Förderung über die KFW beantragt werden. Dieses bieten wir leider nicht an.